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Der 29. Thuner Stadtlauf findet am 24. August 2024 statt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Mit der Anmeldung zum Thuner Stadtlauf (Überweisung des Startgeldes) stimmen Sie automatisch den vorliegenden AGBs, unserem Wettkampfreglement und den Datenschutzbestimmungen zu.
 

Selbstverantwortung

Die Teilnahme am Thuner Stadtlauf erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzung für eine Teilnahme. Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen (z. B. Grippe) zu starten.
 

Haftung / Versicherung

Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von der Stadt Thun übernommen. Dies gilt auch bei Unfällen, Krankheit, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmenden. Gerichtsstand ist Thun.
 

Wettkampfreglement

  • Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.
  • Für die Teilnahme am Thuner Stadtlauf wird keine Lizenz benötigt.
  • Die Startnummer ist persönlich und muss gut sichtbar und ungefaltet vorne auf dem Runningshirt getragen werden.
  • Veränderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation. Die Zeitmessung erfolgt ausschliesslich mit Datenchip.
  • Es darf nur aus dem vom Veranstalter zugeteilten Startblock gestartet werden.
  • Die Anordnungen des Streckendienstes sind verbindlich. Streckenänderungen können vom Veranstalter jederzeit vorgenommen werden (falls Bedarf wegen Baustellen oder bei höherer Gewalt).
  • Private Fahrzeuge, Fahrräder, und Privatbegleitung auf der Strecke sind nicht erlaubt.
  • Abkürzungen jeglicher Art sind nicht gestattet.
  • Der Besenwagen bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Dieser fährt hinter dem letzten Startblock. Hinter dem Schlussfahrzeug wird die Strecke von Streckendienst / Polizei wieder für den Verkehr freigegeben.
 

Unfälle

Der Thuner Stadtlauf verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz. Bei Zwischenfällen oder Unfällen sind sofort die nächsten Streckenposten zu orientieren oder Hilfe über den Sanitätsnotruf 144 anzufordern. Dem Strecken- und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen.
 

Rückerstattung des Startgeldes

Wer am Thuner Stadtlauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. Abmeldungen nach dem Meldeschluss sind nur mit einem Arztzeugnis möglich. In diesem Fall wird ein Startgeldgutschein für das Folgejahr ausgestellt.

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgführt werden, besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. Bei einer Online-Anmeldung haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
 

Dopingkontrollen

Es gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie das Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.antidoping.ch.
 

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass sämtliche personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Adressdaten, Geburtsdatum sowie Kontaktdaten an Sponsoren, den offiziellen Fotoservice und Swiss Athletics für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Die Daten können zu Marketingzwecken verwendet werden. Dies beinhaltet unter anderem die telefonische Kontaktaufnahme sowie den Versand von Newslettern.

Wer sich gegen die Weitergabe der der Daten zu Marketingzwecken aussprechen möchte, meldet dies der Geschäftstelle des Thuner Stadtlaufes schriftlich bis einen Tag nach der Veranstaltung. In jedem Fall weitergegeben werden dürfen die Daten für Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Lauf stehen wie Zeitmessung, Produktion der Startnummern usw.

Die Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial und Filmaufnahmen aus dem Lauf für die Illustrierung von Ausschreibungen/Programmheften, Ranglisten, Internetseiten und für PR-Zwecke des Veranstalters und dessen Partner zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, ihres Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter und elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Thuner Stadtlauf.

Es gilt das Schweizer Datenschutzgesetz.

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